
Kirche geschieht da, wo sich Menschen in Gottes Gegenwart begegnen. Jeder ist dabei willkommen und es ist umso schöner, je bunter und vielfältiger die Gemeinschaft der Kirche vertreten ist. Wir machen Mut dazu, bewusst (wieder) in die Kirche einzutreten.
Wenn Sie noch überlegen, oder erst einmal (unverbindlich) über diese Entscheidung reden möchten, dann können Sie gerne einen Seelsorger kontaktieren.
Ebenso können Sie sich gerne auf www.katholisch-werden.de informieren.

Die Erklärung des Kirchenaustritts zieht folgende Rechtsfolgen nach sich:
Aus der Kirche ausgetretene Personen
- dürfen die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung – außer in Todesgefahr – nicht empfangen,
- können keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen,
- können nicht Taufpate und nicht Firmpate sein,
- können nicht Mitglied in pfarrlichen und in diözesanen Räten sein (z. B. Pfarreirat und Kirchenausschuss bzw. Vermögensverwaltungsrat, Diözesanpastoralrat etc.),
- verlieren das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche,
Wenn Sie eine kirchliche Ehe schließen möchten, muss zuvor eine Erlaubnis zur Eheschließungs- assistenz beim Ortsordinarius (Bischof) eingeholt werden. Diese setzt Versprechen über die Bewahrung des Glaubens und die katholische Kindererziehung voraus.
Ebenso kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden.